Ein Zuhälter ist eine Person, die Prostituierte für
sich
arbeiten lässt und von deren Einnahmen lebt. Teilweise handelt
es
sich dabei um den Inhaber eines Bordells. Nach der Definition des
deutschen Strafgesetzbuches bedeutet Zuhälterei "die
Ausbeutung
einer Person, die der Prostitution nachgeht" und "die
gewerbsmäßige Förderung der Prostitution".
Zuhälterei ist in Deutschland, Österreich und der
Schweiz
strafbar. „Zuhälter“ kommt
ursprünglich von dem
Wort „zuhalten“. Gemeint ist, „zu
jemandem
halten“, womit ursprünglich ein
außereheliches
Verhältnis zwischen Mann und Frau umschrieben wurde.
Später
wurden Dirnen als Zuhälterinnen bezeichnet. Ein
Zuhälter lebt
davon, dass ihm Prostituierte einen (oft beträchtlichen oder
gar
überwiegenden) Teil ihrer Einnahmen abtreten. Im Gegenzug
vermitteln manche Zuhälter aktiv Kunden und
beschützen die
Prostituierten vor gewalttätigen Freiern oder treiben Geld bei
zahlungsunwilligen Freiern ein.nOft müssen Prostituierte aber
auch
ohne solche Gegenleistungen Einnahmen an Zuhälter abtreten,
weil
sie sich in einem Abhängigkeitsverhältnis befinden
oder aus
Furcht vor Gewaltandrohung. Besonders in Ländern wo
Prostitution
illegal ist, sind günstige Orte (Straßenstrich,
Kontaktsauna, Rotlichtviertel) meist dem „Revier“
eines
Zuhälters zugehörig. Dieser verteidigt sein Revier
mit Gewalt
gegen andere und verlangt von allen innerhalb des Reviers
tätigen
Prostituierten unter Gewaltandrohung Geld (eine Art der
Schutzgelderpressung), wogegen sich diese nicht wehren können,
da
sie ja selbst einer illegalen Tätigkeit nachgehen. Andere
Arten
der Abhängigkeit, die Zuhälter ausnutzen, sind
Drogensucht
(der Zuhälter ist gleichzeitig Dealer) und die Notlage
illegaler
Einwanderer (oft im Zuge des kriminellen Menschenhandels). Auch
emotionale Labilität und allgemeine Notlagen werden teilweise
ausgenutzt, um ein Abhängigkeitsverhältnis gezielt
herzustellen: z. B. gaukelt der Zuhälter einer unerfahrenen
jungen
Frau (oder einem (homosexuellen) jungen Mann) zunächst Liebe
vor
und geht zum Schein sogar eine Partnerschaft mit seinem Opfer ein. Als
„Liebesbeweis“ fordert er dann von seinem
„Partner“, sich Dritten sexuell zur
Verfügung zu
stellen.