Als Vergewaltigung werden bestimmte strafbare, sexuelle
Übergriffe
bezeichnet, denen Personen gegen ihren ausdrücklichen Willen
ausgesetzt sind. Nahezu alle gegenwärtigen Gesellschaften
kennen
einen Straftatbestand der Vergewaltigung und ächten diese als
eine
der schwersten Straftaten. Eine einheitliche Definition dieses
Rechtsbegriffs gibt es jedoch nicht. Ein erzwungener Geschlechtsverkehr
in der Ehe, mit Außenseitern (etwa im Krieg,
gegenüber
Minderheiten oder Sklaven) wurde oder wird nicht überall als
strafwürdiges Verbrechen angesehen. Von Vergewaltigung spricht
man, wenn eine Person eine andere gegen ihren Willen unter Anwendung
von Gewalt, durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr
für Leib
oder Leben oder unter Ausnutzung einer Lage, in welcher das Opfer der
Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist, zum Vollzug
des
Beischlafs (vaginale, orale oder anale Penetration) nötigt
oder
andere besonders erniedrigende sexuelle Handlungen vornimmt oder vom
Opfer an sich vornehmen lässt. Dabei kommt es nicht darauf an,
ob
in den Körper des Opfers oder den des Täters
eingedrungen
wird. Danach wird beispielsweise auch der gewaltsame erzwungene
Mundverkehr, bei dem der Täter den Penis des Opfers in den
Mund
aufnimmt, als Vergewaltigung qualifiziert. Erst 1943 wurden auch
unzüchtige Handlungen an Personen unter 21 Jahren unter Strafe
gestellt. Da die Höchststrafe 15 Jahre beträgt,
lässt
sich aus §78Stgb eine Verjährungsfrist von 20 Jahren
ableiten. Bei minderjährigen Opfern beginnt diese Frist jedoch
in
der Regel erst mit der erlangten Volljährigkeit zu laufen. Zu
den
physischen Folgen der Vergewaltigung und der Gefahr, durch
Geschlechtskrankheiten angesteckt oder ungewollt schwanger zu werden,
kommt häufig eine langfristige psychische Schädigung
des
Opfer Vergewaltigungen finden in der Regel nicht in der
Öffentlichkeit statt, Opfer und Täter kennen sich
oftmals.
Ein Zusammenhang zwischen der Kleidung und dem Auftreten einer Person
und ihrem relativen Risiko, vergewaltigt zu werden, konnte bisher
statistisch nicht nachgewiesen werden. Neben dem allgemein verbreiteten
Bild von Frauen als Geschädigten existieren ebenso
Vergewaltigungen von Jungen und Männern durch andere
Männer
oder Frauen. So wurden von den „Archives of Sexual
Behavior“ allein im Jahr 2003 zwei Studien
veröffentlicht,
denen zufolge 25 % aller Männer bereits einmal unfreiwilligen
Sex
mit Frauen hatten.