Der Begriff Sadomasochismus umschreibt ein Spektrum sexuell
geprägter Praktiken, die sich auf das einvernehmliche
Zufügen
oder Erleiden von Macht, Schmerzen, Demütigungen oder
Freiheitsbeschränkungen ausrichten. Hierbei muss
Geschlechtsverkehr nicht unbedingt die zentrale Motivation der
Handelnden sein.
In Medizin und Psychologie ging man früher generell davon aus,
dass es sich um eine sexuelle Störung oder Paraphilie handelt.
Diese pauschalisierende Auffassung gilt heute weitestgehend als
veraltet. Es gibt Sadomasochisten, die ihre Wünsche nicht real
ausleben, sondern auf die Fantasie beschränken. Es gibt, wie
auch
beim Sadismus und Masochismus nur wenige Personen, die ihre
Wünsche als persönlichkeitsfremd und krankhaft
bewerten und
im klinischen Sinn behandlungsbedürftig sind. In den aktuellen
Diagnosekriterien wird u.a. insbesondere dieser Leidensdruck als
Hinweis auf eine bestehende behandlungswerte Erkrankung angesehen. Die
grundlegende Basis für die Ausübung von
Sadomasochismus ist,
dass er prinzipiell von mündigen Partnern freiwillig und unter
gegenseitigem Einverständnis in einem sicheren Maße
praktiziert wird. Die Freiwilligkeit, das heißt die
Einvernehmlichkeit zwischen den Beteiligten grenzt Sadomasochismus von
Vergehen oder Verbrechen gegen die sexuelle Selbstbestimmung und von
Gewaltmissbrauch sowohl rechtlich als auch ethisch ab. Sadomasochismus
wird heute öffentlich weitgehend als besondere Neigung oder
sexuelle Spielart bewertet.
Neuere Untersuchungen zum Thema Verbreitung von SM-Phantasien und
-Praktiken schwanken erheblich in der Bandbreite ihrer Ergebnisse,
hierbei wird SM unter den moderneren Begriff BDSM subsumiert und nicht
mehr isoliert betrachtet. Zusammenfassend lässt sich jedoch
feststellen, dass die überwiegende Mehrheit der Autoren davon
ausgeht, dass zwischen 5 und 25 Prozent der Bevölkerung
regelmäßig Sexualpraktiken ausübt, die mit
der Lust an
Schmerzen, bzw. mit Macht und Ohnmacht in Verbindung stehen. Der
Bevölkerungsanteil mit entsprechenden Phantasien wird sogar
regelmäßig höher beziffert.In Deutschland,
den
Niederlanden, in Japan und in den skandinavischen Ländern
stellen
diese Praktiken grundsätzlich keine Straftat dar.