Frauenarzt
(Gynäkologe)
Die Gynäkologie (griech.: gynä, Gen.
gynaikos = Frau,
logos = Lehre), oder auch Frauenheilkunde, ist die Lehre von der
Behandlung der Erkrankungen des weiblichen Sexual- und
Fortpflanzungstraktes. Das entsprechende Fachgebiet für
männliche Patienten ist die Andrologie, zum Teil die Urologie.
Allerdings beschäftigen sich Urologen auch mit weiblichen
Patienten, wenn es um Erkrankungen der Nieren, der Harnblase und der
Harnröhre geht. Im engeren Sinne befasst sich die
Gynäkologie
mit den Erkrankungen der nicht schwangeren Frau im Gegensatz zur
Geburtshilfe. Die Frauenheilkunde ist eines von etwa 30 Teilgebieten
der Humanmedizin. Die Facharzt-Ausbildung erfolgt meist gemeinsam mit
der Geburtshilfe. Die wichtigsten Untersuchungsmethoden der
Gynäkologie sind
Ultraschall (siehe Sonografie) zur Abbildung der inneren Organe (vor
allem der Gebärmutter), sowie die Tastuntersuchung
(Eierstöcke) und visuelle Begutachtung mittels Spekulum zur
Untersuchung von Scheide und Muttermund, wobei Gewebeproben
(Knipsbiopsie) und Zellen von der Schleimhautoberfläche
(Abstrich)
zur Untersuchung entnommen werden können. Für
Untersuchungen
und Behandlungen im Bereich des Unterleibs wird die Patientin im
Regelfall auf einem gynäkologischen Stuhl gelagert, damit die
Geschlechtsorgane gut zugänglich sind. Im übrigen sei
als
wichtiges Hilfsmittel noch die Mikroskopie erwähnt: Zum
Beispiel
zum Nachweis einer Pilzinfektion der Vagina (Candidamycose).
Zu den Aufgaben der Gynäkologie gehört auch die
Behandlung
von Erkrankungen der weiblichen Brust bzw. die entsprechenden
Vorsorgeuntersuchungen (Vorsorgemedizin; siehe auch Mammografie). Die
Gynäkologie zählt zu den operativen Fachgebieten der
Medizin.
Einige klassische Eingriffe: Hysterektomie
(Gebärmutterentfernung), Tubenligatur (Eileiterunterbindung
zur
Sterilisation), laparoskopische ovarielle Cystektomie
(Eierstockzystenentfernung mittels Schlüssellochoperation
durch
die Bauchwand). Ein weiteres Tätigkeitsfeld der
Gynäkologie ist die
Fortpflanzungsmedizin und die Familienplanung. Ein Gynäkologe,
der
durch einen Behandlungsfehler eine ungewollte Schwangerschaft
verursacht, haftet nach dem Bundesgerichtshof (Urt. v. 14.11.2006 - VI
ZR 48/06 -) sowohl dem Erzeuger als auch der Mutter, da auch das
gesunde Kind bzw. die damit verbundene wirtschaftliche Mehrbelastung
einen „Schaden“ darstellen könnte.