Bei eine
Abtreibung oder in der Medizin Interruptio (lateinisch
für Unterbrechung) genannt, wird der Fruchtsack mit dem
Embryo aus der Gebärmutter abgesaugt oder nach
Verabreichung
eines Medikaments durch Zusammenziehen der Gebärmutter
ausgestoßen. In der Medizin wird die Dauer einer
Schwangerschaft grundsätzlich
vom 1. Tag der letzten Regelblutung an berechnet, da die meisten Frauen
diesen Tag in Erinnerung haben und die eigentliche Befruchtung nicht
wahrgenommen wird. Eingriffe vor der Nidation (Einnistung der
Blastozyste in der Schleimhaut der Gebärmutter) gelten nach
deutschem Strafrecht jedoch noch nicht als Abtreibung. Die Einnistung
findet etwa 1 Woche nach der Befruchtung, bzw. etwa 3 Wochen nach dem
1. Tag der letzten Regelblutung statt. In manchen Gesetzgebungen
bezieht sich die Frist auch auf die Befruchtung (z.B. Deutschland).
Hier sind somit 2 Wochen dazuzurechnen, um zu der in der Medizin
üblichen Berechnung zu kommen. Mit Embryo (griechisch
für
„ungeborenes Lebewesen“) bezeichnet man die Frucht
ab Zeugung. Anfang der 4.Woche ist bereits der Blutkreislauf
nachweisbar. Von jetzt an pulsiert die Herzanlage und nimmt dann mit
ihrer schnellen Volumenvergrößerung einen relativ
großen Teil des ganzen Embryo ein. Ab der 13.
Schwangerschaftswoche spricht man auch vom Fetus (lateinisch
für
„die Brut“). Von Spätabtreibung spricht
man bei einem
Abbruch etwa nach der 12. Woche. Solche Spätabtreibungen
werden
in zumeist aufgrund schwerer Behinderungungen des
Fötus
vorgenommen.
Eine grundsätzliche Streitfrage ist, ab wann in der
menschlichen
Entwicklung von einem Menschen die Rede sein kann. Manche Standpunkte
gehen davon aus, dass dies erst mit der Entstehung des individuellen
Selbstbewusstseins der Fall ist. Andere setzen den Zeitpunkt
früher an, nämlich mit der Entstehung der
Wahrnehmungs- und
Empfindungsfähigkeit. Die entsprechende
Hirnentwicklung
setzt aber erst zwischen der 20. und 40. Schwangerschaftswoche ein.
Diese Herangehensweise wird auch von den Resultaten der modernen
medizinischen Forschung unterstützt. „Vor der 26.
Woche ist
die Hirnrinde nicht funktionsfähig. Deshalb ist es auf jeden
Fall
unzutreffend, von einer ‚Wahrnehmung‘ oder einer
‚bewussten Reaktion‘ des Fötus zu
sprechen“
Strittig ist aber, ob das so definierte Kriterium relevant ist. Ein
anderer Standpunkt ist, die Entstehung des Menschen mit seiner Zeugung
gleichzusetzen, insbesondere weil der genetische Code der befruchteten
Eizelle sich von dem der Körperzellen des Vaters und der
Mutter
unterscheidet. Er ist also bereits individuell, so dass es sich bei der
befruchteten Eizelle nicht um einen Teil des Körpers der Frau
handelt. Zudem ist der genetische Code der befruchteten Eizelle
eindeutig der eines Menschen. Kritiker der gegenwärtigen
Gesetzgebung bemängeln die strafrechtliche Relevanz der
Abtreibung
in ihrer heutigen Fassung als einen Verstoß gegen das
Grundgesetz.